Die Kostenübernahme
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt.
Vom Gesetzgeber ist zur Zeit eine Eigenbeteiligung bei den gesetzlichen Krankenkassen von 10% sowie 10 € Kassengebühr pro Rezept vorgeschrieben. Kinder, chronisch Kranke und spezielle Härtefälle sind von der Zuzahlung befreit.
Voraussetzungen für eine logopädische Behandlung:
1. Zur Bedarfsabklärung nehmen Sie mit Ihrem Arzt Kontakt auf:
- Kinderarzt
- Allgemeinarzt
- HNO-Arzt
- Phoniater
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Neurologe
- Kieferorthopäde
- Zahnarzt
- Internist
Hier wird Ihnen eine Verordnung für die Behandlung ausgestellt.
2. Verordnungsformular
Sie benötigen eine besondere Verordnung über eine bestimmte Anzahl von Behandlungen.
Nur dieses Formblatt (A14) für Stimm- Sprach- und Sprechstörungen wird von Ihrer Krankenkasse akzeptiert,
sowie das kleine Rezept (A16), ausgestellt von Zahnärzten und Kieferorthopäden.
Formblatt (A16) gilt neben (A14) als Privatrezept für Privatpatienten.
Logopädierezept (bitte richtig ausfüllen lassen!) Formular mit Zoom vergrößern
Rückseite der Heilmittelverordnung
3. Terminvereinbarungen in meiner logopädischen Praxis
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